Amts- und MandatsträgerInnen der LINKEN verabschiedeten kommunalpolitische Erklärung

Erklärung der kommunalpolitischen Konferenz
der Fraktion DIE LINKE. im Landtag Sachsen-Anhalt
und des „kommunalpolitischen forum“ Sachsen-Anhalt e.V.


Linke Kommunalpolitik ist auf die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge als Voraussetzung für die Teilhabe aller an der gesellschaftlichen Entwicklung gerichtet. Dieses Ziel verfolgen linke KommunalpolitikerInnen in allen Teilen des Landes, in den Städten genauso wie in den Dörfern. Dort, wo sich Gemeinden positiv entwickeln genauso wie in den Bereichen, die durch Bevölkerungsverlust gekennzeichnet sind.
Um diese Aufgabe jedoch erfolgreich erfüllen zu können, benötigen die Kommunen vor allem bessere und verlässliche finanzielle Voraussetzungen. Leider ist die Situation in unserem Land dadurch gekennzeichnet, dass die Mehrheit der Kommunen nach wie vor unter der Kontrolle der Kommunalaufsicht Haushaltskonsolidierungen durchführen muss, die die kommunale Selbstverwaltung einschränken und die Gewährleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge behindern.
Gleichzeitig steigen die Steuereinnahmen des Landes Sachsen-Anhalt deutlich, und die Landesregierung geht davon aus, dass auf der Landesebene das Jammertal der Kürzungen durchschritten ist und man nun verstärkt gestaltend tätig werden könnte. Allerdings sollen die Kommunen des Landes von dieser Entwicklung vollständig abgekoppelt werden. Die dort steigenden Steuereinnahmen führen nach der bisherigen Systematik des Finanzausgleichsgesetzes dazu, dass die Zuschüsse des Landes sofort abgesenkt werden. Darüber hinaus enthält der Haushaltsentwurf der Landesregierung Berechnungstricks, die den Finanzbedarf der Kommunen künstlich herunterrechnen. So hat die Bundesregierung Finanzentlastungen für die Kommunen beschlossen, die nach dem Entwurf der Landesregierung jedoch sofort für die Entlastung des Landeshaushaltes vereinnahmt werden und nicht bei den Kommunen ankommen. Die so entstandenen Kürzungen des Finanzausgleichs für den Doppelhaushalt 2015/2016 um 90 Mio. Euro für das Jahr 2015 und um 100 Mio. Euro für 2016 sind völlig unakzeptabel und müssen korrigiert werden.
Der vorgelegte Haushalt der Landesregierung beweist, dass finanzielle Spielräume für eine solche Korrektur sehr wohl vorhanden sind. Beispielsweise steigen die Mittel, die das Land über ministerielle Förderbescheide an die Kommunen ausgeben will, allein im Jahr 2015 um 60 Mio. Euro (ohne Berücksichtigung der Hochwassermittel). Hier wird eine Strategie der Landesregierung deutlich, die wenig mit fehlendem Geld aber viel mit fehlender Akzeptanz kommunaler Selbstverwaltung zu tun hat. Die Entscheidung über kommunale Daseinsvorsorge, insbesondere über Investitionen, wird immer mehr aus den Kommunen in die Landesministerien verlagert und soll offensichtlich in den Dienst des anstehenden Landtagswahlkampfes gestellt werden. Dagegen wehren wir uns entschieden! Diese Entwicklung muss rückgängig gemacht werden!
Öffentliche Daseinsvorsorge schließt nach unserem Verständnis alle Menschen ein, aber besonders diejenigen, die unsere Unterstützung am stärksten brauchen. Dies sind u. a. Menschen, die aus ihrer Heimat wegen Krieg und Verfolgung fliehen mussten. Es ist nicht nur Grundsatz linker Politik, sondern einfach Ausdruck menschlichen Anstandes, ihnen hier eine Existenz in Würde und Sicherheit zu gewährleisten. Dazu zählt vor allem eine Unterbringung, die es ihnen ermöglicht, zur Ruhe zu kommen und die vielfach erlebten Schrecken zu verarbeiten. Deshalb setzt sich DIE LINKE schon seit Jahren für die dezentrale Unterbringung in den Kommunen ein, und dies beinhaltet auch eine vollständige Kostenerstattung durch das Land für die dadurch entstehenden Aufwendungen der Kommunen. Wir bleiben bei dieser Position, auch jetzt, in einer Phase, in der steigende AsylbewerberInnenzahlen dazu führen, dass entsprechende Anstrengungen verstärkt werden müssen. Auch, wo es uns noch nicht gelingt, diesen Grundsatz der dezentralen Unterbringung vollständig und sofort umzusetzen, engagieren wir uns für eine Willkommenskultur sowie eine soziale und psychologische Betreuung, die sich sowohl auf die Unterbringung von AsylbewerberInnen als auch auf alle darüber hinaus möglichen Angebote erstrecken, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Magdeburg, 13. September 2014

Aus der Kreistagsfraktion

Fraktion DIE LINKE/GRÜNE fordert mehr Transparenz und Bürgernähe der Kreistagsarbeit 


Auf der Kreistagssitzung am 1. Oktober 2014 wurden unter anderem die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung des Kreistags behandelt. Die Fraktion DIE LINKE/GRÜNE hat zahlreiche Anträge gestellt, um mehr Bürgernähe und Transparenz für die Arbeit des Kreistages zu schaffen. Im Namen der Fraktion formulierte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Angelika Hunger den Antrag auf Beibehaltung des Beigeordneten. Die Fraktion DIE LINKE/GRÜNE sieht in der Beibehaltung des Beigeordneten als allgemeinem Vertreter des Landrates die Möglichkeit, den Landrat bei der Bewältigung zahlreicher Aufgaben im Landkreis viel besser zu unterstützen. Da der Beigeordnete zudem mit dem Bereich Soziales einen eigenen Geschäftskreis hat und innerhalb der Verwaltung mehrere Fachressorts Berührung zu diesem Themenkreis haben, kann durch den Beigeordneten eine bessere Koordinierung stattfinden und der bisher noch nicht ausreichend entwickelte Bereich des Sozialen stärker in den Blickpunkt des Verwaltungshandelns rücken.

Ursprünglich gab es über Fraktionsgrenzen hinweg zahlreiche Befürworter für dieses Ansinnen, aber bei der gestrigen Abstimmung wurde unser Antrag mehrheitlich abgelehnt. Dies betraf auch alle weiteren Anträge, wie die Festlegung einer späteren Anfangszeit des Kreistages bzw. einer später liegenden festen Zeit für die Bürgerfragestunde.

Ein weiterer Änderungsantrag betraf die Festlegung der Geschäftsordnung, dass der Landrat "Öffentlichkeit und Presse [...] über die Tagesordnung der Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse sowie über den wesentlichen Inhalt der gefassten Beschlüsse unterrichtet."

Dr. Mario Lochmann (GRÜNE), einer der Initiatoren des Antrags, hat den Änderungsantrag zu dieser Regelung eingereicht, um die Verpflichtung breiter zu fassen. So sollen zum einen die Beschlüsse vollständig veröffentlicht werden und zum anderen alle Beschlussvorlagen - auch die abgelehnten. Er begründete dies damit, dass die niedrige Wahlbeteiligung insbesondere bei Kommunalwahlen und die allgemeine Skepsis gegenüber der Politik es erforderlich machten, die Bürger stärker am Willensbildungsprozess zu beteiligen. Die einfachste Möglichkeit, diese Beteiligung zu stärken, sei die Herstellung einer größeren Transparenz des Prozesses. Das schließe notwendigerweise auch eine Information über abgelehnte Beschlussvorlagen mit ein.

Nach anfänglichen Signalen des Landrats, diesen Änderungsantrag zur Geschäftsordnung einarbeiten zu wollen, trafen wir schließlich doch auf den Widerstand vom Landrat und der Verwaltung. Es gäbe keine Notwendigkeit, freiwillige Maßnahmen in der Geschäftsordnung des Kreistags oder der Hauptsatzung des Saalekreises festzuschreiben. Und auch der Kreistag hat unser Ansinnen mehrheitlich abgelehnt.

Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 1. Oktober alle unsere Vorschläge und Anträge für mehr Transparenz und Bürgernähe abgelehnt. Wir sehen dies als verheerendes Signal gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des Saalekreises. Einerseits wird übereinstimmend die Politikverdrossenheit beklagt, aber andererseits werden nicht einmal kleine und einfach umsetzbare Schritte gewollt.