Massive Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Kreistagsmitglieder schadet erneut dem Ansehen der Politik

Anstatt, wie von der Fraktion DIE LINKE/GRÜNE gefordert, die Transparenz der Kreistagsarbeit durch stärkere Veröffentlichungspflichten zu stärken, wird das Vorurteil gegenüber der Politik als „Selbstbedienungsladen“ durch die massive Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Kreistagsmitglieder gestärkt. Noch größer wird der Schaden durch die Tatsache, dass die umstrittene Erhöhung vermutlich rechtswidrig nach einer informellen Absprache zwischen den Fraktionsvorsitzenden ohne Vorberatung in den Ausschüssen im Kreistag „durchgedrückt“ wurde. Laut §48 KVG hätte mit dem Antrag der Fraktion die Entschädigungssatzung dem Kreisausschuss vorgelegt werden müssen.

Die Kreistagsfraktion hat daher den Landrat Frank Bannert, aufgefordert, gegen den Beschluss zur Entschädigungssatzung Widerspruch einzulegen. Außerdem wurden die Verfahrensfehler gegenüber dem Vorsitzenden des Kreistages Frank Gebhardt, gerügt.

Einhellig herrscht auch in unserer Fraktion die Auffassung, dass erstmals nach etwa 10 Jahren durchaus eine Erhöhung der Entschädigungszahlungen sinnvoll ist. Diese soll jedoch moderat und vor allem auch für die Bürger nachvollziehbar sein, das Ehrenamt stärken und Engagement würdigen. Dazu argumentierte das Fraktionsmitglied Klaus Hunold im Änderungsantrag: „Das Ehrenamt soll durch die Neufassung gefördert werden. Die alleinige Pauschalentschädigung und der Wegfall der Sitzungsgelder benachteiligt Kreistagsmitglieder, die in mehreren Ausschüssen tätig sind, gegenüber denen, die keine bzw. nur einen Ausschuss wahrnehmen, erheblich.“