Auswertung der Kleinen Anfrage »Der deutsche Mindestlohn gemessen an der Niedriglohnschwelle und im internationalen Vergleich«

Klaus Ernst

In Deutschland liegt der gesetzliche Mindestlohn mit 8,84 Euro weit unter der Niedriglohnschwelle von 10,50 Euro. Nach dem international anerkannten Verfahren der nationalen statistischen Ämter und des europäischen Amts für Statistik (Eurostat) ist ein Niedriglohn dann gegeben, wenn der Bruttostundenverdienst zwei Drittel oder weniger des nationalen Medianverdienstes beträgt. Der Medianverdienst ist jener Bruttostundenverdienst, welcher die Arbeitnehmer/innen in zwei gleich große Gruppen einteilt. Die eine Hälfte verdient weniger und die andere Hälfte mehr als den Medianverdienst. Der Bruttostundenverdienst bezieht sich auf Löhne und Gehälter, die Arbeitnehmer/innen in Voll- und Teilzeit, vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben, pro Stunde verdienen.

In Deutschland liegt der gesetzliche Mindestlohn mit 8,84 Euro weit unter der Niedriglohnschwelle von 10,50 Euro. Nach dem international anerkannten Verfahren der nationalen statistischen Ämter und des europäischen Amts für Statistik (Eurostat) ist ein Niedriglohn dann gegeben, wenn der Bruttostundenverdienst zwei Drittel oder weniger des nationalen Medianverdienstes beträgt. Der Medianverdienst ist jener Bruttostundenverdienst, welcher die Arbeitnehmer/innen in zwei gleich große Gruppen einteilt. Die eine Hälfte verdient weniger und die andere Hälfte mehr als den Medianverdienst. Der Bruttostundenverdienst bezieht sich auf Löhne und Gehälter, die Arbeitnehmer/innen in Voll- und Teilzeit, vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben, pro Stunde verdienen.

Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland ist demnach ungeeignet, Beschäftigten dazu zu verhelfen, aus dem Niedriglohnsektor herauszuwachsen und den Niedriglohnsektor selbst einzudämmen. Der Niedriglohnsektor ist – wiederum an der Niedriglohnschwelle gemessen – in Deutschland besonders hoch. So beträgt der Anteil von Niedriglohnempfängern an den Beschäftigten 22,5 Prozent. In einem Land mit vergleichbarem Entwicklungsstand wie Frankreich, das zugleich wichtigster Handelspartner Deutschlands im Euroraum ist, beträgt der Anteil von Niedriglohnempfängern lediglich 8,8 Prozent. In Frankreich aber ist der gesetzliche Mindestlohn gemessen an der Niedriglohnschwelle auch deutlich höher als in Deutschland. Er liegt mit 9,76 Euro praktisch gleichauf mit der für Frankreich geltenden Niedriglohnschwelle von 10 Euro. Auch in anderen vergleichbaren Industrieländern innerhalb und außerhalb des Euroraums liegt der Anteil von Niedriglohnempfängern deutlich unter dem in Deutschland. Das zeigt auch der Durchschnitt für den Euroraum. Dort liegt der Anteil von Niedriglohnempfängern bei 15,9 Prozent. Und selbst die EU insgesamt weist bessere Werte auf. Ist im Euroraum und der EU rund jede/r sechste Arbeitnehmer/in im Niedriglohnsektor beschäftigt, ist es in Deutschland jede/r vierte. In Belgien ist es gar nur jede/r 26ste. Auch in Finnland (5,3 Prozent), Italien (9,4 Prozent), Österreich (14,8 Prozent) und selbst in Portugal (12,3 Prozent) ist der Niedriglohnsektor weniger bestimmend als in Deutschland.

»Die Höhe des Mindestlohns ist im Vergleich zu ähnlichen Staaten Europas deutlich zu gering. In Deutschland liegt der Mindestlohn mit 8,84 Euro um 1,66 Euro unter der Niedriglohnschwelle von 10,50 Euro - im Gegensatz zum Beispiel zu Frankreich. Dort entspricht der Mindestlohn von 9,76 Euro ungefähr dem Niedriglohnschwellenwert von 10 Euro. Es ist nicht hinnehmbar, dass Deutschland auch bei der Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Niedriglohn beschäftigt sind, mit 22,5 Prozent einen Spitzenplatz einnimmt. Deutschland betreibt Lohndumping in Europa. Während im Euroraum und der EU durchschnittlich jeder sechste im Niedriglohnsektor arbeitet, ist es in Deutschland jeder vierte«, kommentiert Klaus Ernst die Antwort der Bundesregierung: »Der Mindestlohn in Deutschland ist seit seiner Einführung mit 8,50 Euro deutlich zu niedrig und führt im Ergebnis zu dem hohen Anteil der Niedriglöhner. Wichtige Handelspartner werden durch den deutschen Niedriglohnsektor massiv unter Druck gesetzt. DIE LINKE fordert eine weitere Vorweganhebung des Mindestlohns auf 12 Euro - danach kann durchaus eine Mindestlohn-Kommission über die weitere Anpassung des Mindestlohns entscheiden.«