Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Kinderbetreuung - Bündelung auf Landkreisebene ist zulässig

Monika Hohmann

Das Bundesverfassungsgericht betätigt mit seinem heutigen Urteil, dass eine Aufgabenzuständigkeit der Landkreise in Fragen der Kinderbetreuung zulässig ist und nicht gegen das kommunale Selbstverwaltungsrecht verstößt. Dazu erklärt die kinder- und familienpolitische Sprecherin Monika Hohmann:

Das Bundesverfassungsgericht betätigt mit seinem heutigen Urteil, dass eine Aufgabenzuständigkeit der Landkreise in Fragen der Kinderbetreuung zulässig ist und nicht gegen das kommunale Selbstverwaltungsrecht verstößt. Dazu erklärt die kinder- und familienpolitische Sprecherin Monika Hohmann:

»Die LINKE hat bereits im Sommer dieses Jahres einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Mit diesem wollen wir die Zuständigkeiten auf der Landkreisebene bündeln, was nach dem heutigen Urteil verfassungskonform ist. 

Daneben wollen wir das Finanzierungssystem vereinfachen und transparenter gestalten. Zukünftig sollen nur noch Land, Landkreise und Eltern zur Finanzierung beitragen, die Gemeinden werden von ihrem Defizit entlastet und damit freien Trägern gleichgestellt. Zentrale Schaltstelle werden die Jugendämter der Landkreise. 

Wir wollen weg von den nur noch historisch begründbaren Kindpauschalen hin zu einer Finanzierung auf Basis der tatsächlichen Personalkosten. Durch die Einführung von Prozentanteilen schaffen wir die gesetzliche Grundlage, schrittweise die Elternbeiträge abzuschaffen. Diese Möglichkeit existiert bisher nicht.

Es bleibt zu hoffen, dass die Landesregierung und die Koalition einsichtig sind und im nächsten Jahr im Rahmen der großen Novelle des Kinderförderungsgesetzes Schritte in diese Richtung gehen werden.«