Der große KiFöG-Bluff

Monika Hohmann

In der Landtagssitzung am 26. Oktober hat die Landesregierung ihren heftig umkämpften Gesetzentwurf für eine Teilnovellierung des Kinderfördergesetzes (KiFöG) vorgelegt. Unter Beibehaltung der alten und inzwischen auch vom Landesrechnungshof als untauglich kritisierten Finanzierungsregelungen sollen lediglich kosmetische Korrekturen an der Höhe der Finanzzuweisungen an die Gemeinden vorgenommen und zumindest einige Forderungen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes erfüllt werden. Dazu erklärt die kinder-und familienpolitische Sprecherin der Fraktion, Monika Hohmann:

In der Landtagssitzung am 26. Oktober hat die Landesregierung ihren heftig umkämpften Gesetzentwurf für eine Teilnovellierung des Kinderfördergesetzes (KiFöG) vorgelegt. Unter Beibehaltung der alten und inzwischen auch vom Landesrechnungshof als untauglich kritisierten Finanzierungsregelungen sollen lediglich kosmetische Korrekturen an der Höhe der Finanzzuweisungen an die Gemeinden vorgenommen und zumindest einige Forderungen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes erfüllt werden. Dazu erklärt die kinder-und familienpolitische Sprecherin der Fraktion, Monika Hohmann:

Nach der Vorlage des Regierungsentwurfs für eine Teilnovelle des Kinderfördergesetzes ist jetzt die Katze aus dem Sack. Die Ankündigungen der Landesregierung, den Gemeinden im Zuge dieser Teilnovelle weitere 35 Millionen Euro zukommen zu lassen, um die Haushalte der Gemeinden zu entlasten und eine Senkung der Elternbeiträge zu ermöglichen, erweist sich als ein großer Bluff.

Denn mit der Erhöhung der Zuweisungen durch die Kindpauschalen in § 12 des KiFöG um ca. 34 Millionen Euro und der höheren Ausfallentschädigung für die Mehrkinderregelung (zusätzlich 1 Million Euro) wurden gleichzeitig die für 2018 bereits beschlossenen Sonderzuweisungen an die Gemeinden in Höhe von 23 Millionen Euro weggelassen. Diese Millionen stammen aus dem von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten ehemaligen Betreuungsgeld und waren 2018 noch um ca. 2,5 Millionen Euro höher als 2017.

Unter dem Strich werden die Gemeinden im kommenden Jahr also tatsächlich lediglich 14,5 Millionen Euro mehr an Zuweisungen erhalten, als 2017. Davon sind 1 Million nur die Ausfallentschädigung für nicht erhoben Beitragsanteile bei mehreren Kindern und ca. 7,5 Millionen sind eingerechnet für die erwartete Tariferhöhung aus der Tarifrunde 2018. Den Gemeinden verbleibt also für eine Reduzierung ihrer Defizite in den Gemeindeshaushalten oder für Beitragssenkungen für die Eltern lediglich ein Spielraum im Umfang von ca. 6 Millionen Euro. Das sind bei ca. 145.000 Kindern gerade einmal 3,35 Euro pro Kind im Monat oder 40 Euro im Jahr.

Zwischen den Zuweisungen für die beiden großen Bereiche gibt es dabei gravierende Verschiebungen. Während es für die größere Zahl der Kindergartenkinder einen deutlichen Aufschlag von etwa 23 Euro im Monat geben soll, werden die Platzpauschalen für die Krippenkinder, die durch das Betreuungsgeld aufgestockt waren, jetzt wieder zurückgefahren und liegen dadurch um fast 28 Euro im Monat niedriger, als 2017. Diese Erkenntnis wird in vielen Gemeinden für ein böses Erwachen sorgen, denn sie hatten nach den Ankündigungen der Landesregierung etwas anderes erwartet.

Die zusätzlichen Belastungen im Landeshaushalt betragen ebenfalls nicht die in der Gesetzesbegründung angegeben 30,5 Millionen Euro. Denn abzüglich der 23 Millionen Euro aus dem Betreuungsgeld 2018, das ja im Haushalt bereits verplant war und auch eingenommen wird, verbleibt es bei einem realen Aufwuchs von 7,5 Millionen Euro, was genau der erwarteten Kostensteigerung aus der Tarifanpassung der Vergütung der Beschäftigten entspricht. Dies ist nun wirklich keine große Leistung der Landesregierung für die angeblich in einem zähen Ringen aus allen Ressorts Geld eingesammelt werden musste. Bei der prall gefüllten Kasse des Finanzministers war die Erledigung dieser Hausaufgabe ohne besonderes Aufsehen und ohne die Solidaropfer der anderen Ministerien möglich.