Aufklärung vor Strafe

Eva von Angern, Henriette Quade
PressePresserklärungen DIE LINKE. im Landtag Eva von AngernHenriette Quade

Zum heute von der Landesregierung beschlossenen Bußgeldkatalog, mit dem Verstöße gegen die 3. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes geahndet werden, erklären die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern und die innenpolitische Sprecherin Henriette Quade:

»Auch in der gegenwärtigen Situation hält die Fraktion DIE LINKE am Prinzip Prävention vor Strafe fest. Wir appellieren daher an die Landesregierung, im Zuge der verhängten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie insbesondere auf Aufklärung und den Appell an verantwortungsbewusstes Handeln der Menschen zu setzen und verstärkt um Verständnis für die derzeit verhängten Maßnahmen zu werben. Ein breites Verständnis in der Bevölkerung für die Notwendigkeit der derzeitigen Maßnahmen bietet aus unserer Sicht die besten Chancen, diese auch um- bzw. durchzusetzen. Laut der bisherigen Auskünfte der Landesregierung zu Kontrollen halten sich Menschen auch ganz überwiegend an die Regelungen - es gibt also keinen Grund davon auszugehen, dass künftig mehr Strafen notwendig sind. Die Prinzipien der Deeskalation und der Strafvermeidung muss also auch künftig bei Kontrollen gelten. So gut es ist, dass mittlerweile wieder zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten differenziert wird: Die Landesregierung wäre gut beraten, auch künftig auf Aufklärung, Kommunikation und Beratung zu setzen.

Dass weitreichend Maßnahmen zur Reduktion physischer Kontakte notwendig sind, ist völlig richtig. Klar ist aber auch: Schwierige Situationen und Krisen lassen sich nicht ordnungsrechtlich oder mit dem Strafrecht lösen.

Bei Sanktionen gilt es, Augenmaß und Verhältnismäßigkeit zu wahren: Warum es verboten sein soll, unter Wahrung der Abstandsregelungen einen Spielplatz zu betreten, erschließt sich nicht. Jetzt ist sogar das Betreten eines komplett leeren Spielplatzes verboten und soll mit 100 Euro Strafe geahndet werden. Die Zielgruppe von Spiel- und Bolzplätzen sind vor allem Alleinerziehende und Jugendliche. 100 Euro Strafe sogar für etwas, das niemanden gefährdet, sind nicht verhältnismäßig.

Die 3. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes enthält zudem keine Regelung zu Umgangsaufenthalten, wenn Erziehungsberechtigte in unterschiedlichen Bundesländern mit jeweils unterschiedlichen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie leben. Hier muss nachgebessert werden und Rechtssicherheit für die Betroffenen geschaffen werden, vor allem brauch es aber praktikable und nachvollziehbare Handlungsempfehlungen.«