Aufregung in Grundschulen um Einschulung im kommenden Schuljahr ist unnötig! 

Thomas Lippmann, Monika Hohmann
PressePresserklärungen DIE LINKE. im Landtag Monika HohmannThomas Lippmann

Mit dem Beginn des neuen Schuljahres sind die Leiterinnen der Grundschulen landesweit darüber informiert worden, dass das Bildungsministerium im kommenden Schuljahr 2020/21 auf einen festen Einschulungstermin verzichten will. Hintergrund ist ein Erlass aus dem Sozialministerium an die Träger der Kindertageseinrichtungen von Mitte Mai. Dort wurde überraschend die Auffassung vertreten, dass an den beiden Tagen zwischen dem Beginn des neuen Schuljahres und der Einschulung der neuen Erstklässler kein Betreuungsanspruch als Kita-Kind mehr bestehen würde. Die Kinder hätten nur noch den reduzierten Anspruch als „Hort-Kind“. Die Grundschulen sollen nun selbst mit den Eltern aushandeln, ob sie bei der bisherigen Praxis bleiben (Samstag nach Schulbeginn), dann aber die Last der Betreuung für die beiden Tage bei Eltern und Grundschulen liegt oder ob bereits vor dem ersten Schultag (z.B. am vorhergehenden Samstag) eingeschult wird. Dazu erklären der Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann und die kinder-, familien- und bildungspolitische Sprecherin, Monika Hohmann:

»Die Pläne des Bildungsministeriums, im kommenden Schuljahr 2020/21 auf einen einheitlichen Einschulungstermin zu verzichten, werden Chaos erzeugen. Dieser Unsinn muss sofort beendet werden, bevor er die Eltern erreicht und für unnötige Verunsicherung sorgt.

Die Schuld für die Aufregung liegt im Sozialministerium. Es ist völlig unklar, weshalb dort plötzlich eine „Betreuungslücke“ zwischen dem Schuljahresbeginn und dem Tag der Einschulung ausgemacht wurde. Nach dem Wortlaut des Kinderfördergesetzes endet der Betreuungsanspruch als Kita-Kind mit dem Eintritt in die Schule, wenn die Kinder zu Schulkindern werden. Und das geschieht mit der Einschulung und nicht irgendwann vorher. Bisher war das klar und so soll es auch bleiben.

Nach Auffassung der Fraktion Die LINKE wird den Eltern der Betreuungsanspruch als „Kita-Kind“ an den beiden Tagen vor der Einschulung rechtswidrig verweigert. Die LINKE fordert das Sozialministerium daher auf, den Erlass zurückzuziehen und zur bisherigen Praxis zurückzukehren.«

Zur weiteren Erläuterung:

Zum Anspruch auf Kinderbetreuung im KiFöG in § 3 Abs. 3 geregelt:

„(3) Ein ganztägiger Platz umfasst für Kinder bis zum Eintritt in die Schule ein Förderungs- und Betreuungsangebot bis zu acht Stunden je Betreuungstag oder bis zu 40 Wochenstun-den. Für Schulkinder umfasst ein ganztägiger Platz ein Förderungs- und Betreuungsangebot von sechs Stunden je Schultag; während der Schulferien gilt Satz 1 entsprechend.“

Der Rechtsanspruch aus dem KiFöG endet also nicht mit dem Beginn des Schuljahres und auch nicht mit dem Beginn der Schulpflicht, sondern erst dann, wenn die Kinder in die Schule eintreten und Schulkinder werden. Auch der vom MASI in der Ziffer 1 seines Erlasses verwendete Begriff des „Erstklässlers“ ist nichts anderes, als in § 3 Abs. 3 des KiFöG ausgedrückt wird. Aus Kita-Kindern werden Schulkinder oder Erstklässler mit dem Tag der Einschulung, nicht vorher. Das ist der Sinn dieses Tages.
Insofern wird im Erlass des MASI in Ziffer 1 zwar zu Recht ausgeführt, dass für „Erstklässler“ das Gleiche gilt, wie für Grundschulkinder, denn Erstklässler sind Grundschulkinder. Allerding versucht das MASI daraus dann in Ziffer 2 seines Erlasses zu konstruieren, dass die Kita-Kinder auch schon an den beiden Tagen zwischen dem allgemeinen Schulbeginn und der Einschulung „Erstklässler“ wären und damit keinen Betreuungsanspruch als „Kita-Kind“ mehr hätten, sondern bereits „Hortkinder“ wären. Das ist eine willkürliche Auslegung, für die es im KiFöG keine Grundlage gibt.

Dass der Tag der Einschulung nicht mit dem Beginn des Schuljahres zusammenfällt, hat mit konkreten administrativen Entscheidungen zu tun, die außerhalb von Schulgesetz und KiFöG liegen. Es ist z.B. ist im Landesschulbeirat darüber entschieden worden, dass das MB (damals MK) bei der KMK für Sachsen-Anhalt die Lage der Sommerferien für die aktuelle Planungsdekade in der Variante Mittwoch/Donnerstag angemeldet hat. Es hätte auch die Variante Freitag/Montag gegeben.