Servicestelle Wind als gute Idee – mehr Bürgerbeteiligung muss forciert werden

Kerstin Eisenreich

In der Diskussion der heutigen Landtagssitzung zur Zukunft der Windenergie betont Kerstin Eisenreich, energiepolitische Expertin der Fraktion DIE LINKE:

»Wenn wir Ansiedlungen wie Intel ernst meinen, brauchen wir die Zusage sowie Planungssicherheit für den Ausbau erneuerbarer Energien. Das Ausweisen und damit Vorhalten der Flächen für den Ausbau der Windenergie sind aber nur eine Seite der Medaille. Beim eigentlichen Zubau haben wir in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren keine großen Sprünge gemacht. Das ist sowohl in Anbetracht der sich zuspitzenden Klimakrise, der Energiekrise und erheblichen Bedarfe erneuerbarer Energien zur Versorgungssicherheit ein Rückstand, der nicht so leicht aufzuholen ist und dazu geführt hat, dass Arbeitsplätze bei Herstellern von Windkraftanlagen wie Enercon abgebaut und ganze Unternehmensteile verlagert wurden.

Die Ansiedlungsabsichten von internationalen und nationalen Industrieunternehmen, die auf erneuerbare Energie setzen, belegen auch, dass erneuerbare Energien ein wichtiger Standortvorteil sind, den wir nicht verspielen dürfen. Doch auch beim Ausbau kommen Klagen von allen Seiten: Da sind jene, die Windkraftanlagen errichten wollen und von einem bürokratischen Antragswust erschlagen werden. Vom Antragswust erschlagen werden aber auch die Genehmigungsbehörden, die sich, wie im vorliegenden Antrag benannt, mit allen möglichen Antragsverfahren auseinandersetzen müssen. Hinzu kommen bei gleicher Rechtsgrundlage unterschiedliche Behördenentscheidungen vor Ort, wie Überlappungen der Abstandsflächen. Insofern unterstützen wir die Forderungen des Antrages und sehen vor allem in einer Servicestelle Wind eine richtige Option, auch zur Entlastung der Landkreise, zur Vereinheitlichung und Optimierung der Genehmigungsverfahren.

Trotzdem dürfen wir bei aller Beschleunigung nicht vergessen, dass die Frage der Akzeptanz wesentlich für den Erfolg der Energiewende sein wird, sei es mehr Bürgerbeteiligung und genossenschaftliche Organisation, oder der unmittelbare Nutzen durch günstige Strompreise bzw. eine verbindliche Abgabe an die Kommunen, statt der bisherigen freiwilligen 2-Cent-Regel. Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren darf nicht dazu führen, dass Umweltrecht außer Kraft gesetzt wird. Wir halten die Umweltverträglichkeitsprüfung für unentbehrlich.«