Parlamentarische Initiativen zur 12. Sitzungsperiode des Landtages (Kopie 1)

Folgende eigenständige Initiativen bringt die Fraktion DIE LINKE zur kommenden Landtagssitzung am 5. / 6. und 7. April ein:

Folgende eigenständige Initiativen bringt die Fraktion DIE LINKE zur kommenden Landtagssitzung am 5. / 6. und 7. April ein:

Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses  (Drs. 7/1138)

Die öffentlich bekannt gewordenen Vorgänge um Wahlfälschungen im Landkreis bzw. in der Hansestadt Stendal über Monate und Jahre hinweg haben an der Glaubwürdigkeit von Politik und demokratischen Mitbestimmungsprozessen massiv gerüttelt. Trotz vieler durch die Medien bekannt gewordener Fakten und politischer Aufklärungsversuche im Ausschuss für Inneres und Sport, ist das berechtigte öffentliche Interesse nicht vollständig befriedigt. Ziel des von der Fraktion DIE LINKE beantragten Untersuchungsausschusses ist die konsequente und vollständige Aufklärung der Vorgänge. Diese ist durch alle demokratischen Parteien umso dringlicher gefordert, da der Prozess um die Stendaler Briefwahlaffäre neue Erkenntnisse und Fragen hervorbrachte. Der Untersuchungsausschuss soll sich hauptsächlich auf die Kommunalwahlen in der Hansestadt bzw. im Landkreis Stendal in den Jahren 2009, 2012, 2014 und 2015 konzentrieren. Insbesondere gilt es aufzuarbeiten, ob und wo durch Tun bzw. Unterlassen oder aufgrund fehlender Kontrollmechanismen des Landes und der Kommune Verstöße gegen wahlrechtliche Vorschriften, unzulässige Beeinflussungen und Manipulationen von Wahlergebnissen überhaupt erst möglich wurden. Handelte es sich bei den Vorgängen in Stendal zudem um eine systematische Wahlmanipulation bzw. lässt sich diese belegen? Im Ergebnis soll der Untersuchungsausschuss die Frage beantworten, ob und inwieweit die geltenden wahlrechtlichen Vorschriften des Landes überarbeitet werden müssen.

Aktuelle Debatte: Die Zukunft der EU 60 Jahre nach der Unterzeichnung der Römischen Verträge (Drs. 7/1192)

Wie sieht die Zukunft Europas aus? Erleben wir ein Comeback der Nationalstaaten oder geht Europa weiterhin einen gemeinsamen Weg? 60 Jahre nach der Unterzeichnung der Römischen Verträge sind diese Fragen aktueller denn je. Auch  die  Entwicklungsmöglichkeiten des Landes Sachsen-Anhalt hängen maßgeblich davon ab, wie die Europäische Union sich künftig gestaltet. Die Aktuelle Debatte  soll der Landesregierung  und den Fraktionen im Landtag die Gelegenheit geben, zur Europäischen Union Stellung zu beziehen. 

 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsicherungsgesetzes Sachsen-Anhalt  (Drs. 7/1175)

In welcher Höhe sind Kosten für Unterkunft und Heizung als grundsichernde Leistungen für Arbeitssuchende in einem Gebiet angemessen? Ist es sinnvoll die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in einem bestimmten Gebiet zu pauschalieren? Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE sollen darüber künftig auch die Kreistage und Stadträte der kreisfreien Städte mitentscheiden können. Bisher gilt, dass alleinige Entscheidungsträger der Landrat oder der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt sind. Diese Praxis zeigt jedoch, dass sich oft mit Nebenfragen und Vollzug beschäftigt wird. Ziel der angestrebten Gesetzesänderung ist, den Mitgliedern der Kreistage und Stadträte per Antrag ein Mitentscheidungsrecht einzuräumen. Die tatsächlichen Bedarfe der grundsichernden Leistungen für Unterkunft und Heizung können so näher an den Betroffenen orientiert ermittelt werden 

Störerhaftung abschaffen – Netzsperren verhindern (Drs. 7/1187)

Die Fraktion DIE LINKE spricht sich gegen jede Art von Netzsperren aus, befürwortet die Verbreitung von offenem und kostenlosem WLAN und will bessere Bedingungen für Zugangsanbieter, die ihren Anschluss kostenlos und anonym zur Verfügung stellen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung daher auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass für eben jene Zugangsanbieter die Rechtslage klar gestellt wird und sowohl die Störerhaftung als auch der Unterlassungsanspruch ausgeschlossen werden. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom September 2016 wurde zwar klargestellt, dass ein gewerblicher Zugangsanbieter nicht für Rechtsverstöße Dritter, die seinen offenen WLAN-Zugang nutzen, haftet (sogenannte  Störerhaftung). Jedoch stellte das Gericht auch fest, dass nach wie vor ein Unterlassungsanspruch gegen den Zugangsanbieter besteht. Das bedeutet, dass jemand, der durch Rechtsverstöße Dritter mittels der Nutzung des offenen WLAN geschädigt wurde,  bei einer nationalen Behörde oder einem Gericht  beantragen kann,  dem Anbieter zu untersagen, die Rechtsverletzung weiter zu ermöglichen.  Dies kann für Zugangsanbieter u.a. bedeuten, das WLAN mit einer Passphrase versehen zu müssen, verbindliche Authentifizierungen zu verlangen oder Nutzungsbedingungen, die über bestehende  Rechtsnormen hinausgehen, anzuwenden. Viel schwerer wiegt, dass gegebenenfalls Abmahn- und Prozesskosten entstehen. In der Praxis erweisen sich das Gerichtsurteil und die ungenaue Rechtslage als hemmend für die Verbreitung von offenem und kostenlosem WLAN.

Kapitalerträge gerecht besteuern (Drs. 7/1176)

Die Fraktion DIE LINKE unterstützt eine Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg, die darauf zielt, die Abgeltungssteuer abzuschaffen und zur progressiven Besteuerung bei Kapitaleinkünften zurückzukehren. Die Abgeltungssteuer, die Kapitaleinkommen seit der Unternehmenssteuerreform 2008 mit einem abgeltenden Steuersatz von konstant 25 Prozent belegt, ist obsolet, zumal sie Kapitaleinkünfte gegenüber Löhnen und anderen Einkunftsarten seit jeher privilegierte. Eingeführt als Instrument für mehr Steuerehrlichkeit bei Einkünften aus Zinsen und Dividenden und gegen die Verlagerung von Vermögen ins Ausland, ist die Abgeltungssteuer inzwischen durch neue effektive Instrumente zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung überholt worden, etwa durch das 2015 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz. Wird die Abgeltungssteuer abgeschafft, würde sich eine Gerechtigkeitslücke schließen und Bezieherinnen und Bezieher hoher Kapitaleinkünfte könnten künftig stärker zur Finanzierung des Gemeinwohls herangezogen werden. 

Weiterentwicklung der Eliteschulen des Sports in Magdeburg und Halle (Saale) (Drs. 7/1177)

Die  Entwicklung der zurückliegenden Jahre hat gezeigt, dass vorhandene Potenziale deutscher Sportlerinnen und Sportler, auch  aus  Sachsen-Anhalt, nicht ausgeschöpft werden und die Leistungsentwicklung nicht zufriedenstellt. Mit ihrem Antrag will die Fraktion DIE LINKE deshalb auf den Prüfstand stellen, ob die derzeitigen Bedingungen an den Eliteschulen des Sports in Magdeburg und Halle/Saale leistungssportliche Karrieren ausreichend unterstützen. Für heranwachsende Talente müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die neben  der schulischen Ausbildung ein kontinuierliches und leistungsförderndes Training  ermöglichen, ohne sie dabei zu überfordern. Deshalb sollen Handlungsfelder identifiziert und Maßnahmen ergriffen werden, um das schulische Umfeld von jungen Nachwuchssportlerinnen und –sportlern, unter anderem durch geeignete Sonderregelungen,  so zu gestalten, dass die Anforderungen eines intensiven Leistungstrainings soweit wie möglich mit den Bildungs-  und Lebensbedürfnissen der Heranwachsenden in Einklang gebracht werden. 

 

Geflügelpest: Hysterie nicht angebracht. Verhältnismäßige und konsequent risikoorientierte Anwendung von Schutzmaßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung sicherstellen (Drs. 7/1178)


Die aktuelle Geflügelpestverordnung sieht bei Anhaltspunkten für einen Ausbruch der Krankheit Maßnahmen vor, die nach Meinung zahlreicher Veterinärmediziner, Sachverständiger und Geflügelhalter unverhältnismäßig sind. Dazu gehört die Tötung (Keulung) sämtlicher (auch gesunder) Vögel eines Verdachtsbestandes sowie die Einstallungspflicht, die nicht selten eine Tortur für die betreffenden Tiere ist. Die Fraktion DIE LINKE setzt sich mit ihrem Antrag für eine künftig ausnahmslos verhältnismäßige und konsequent risikoorientierte Anwendung der Geflügelpestverordnung ein und fordert die Landesregierung auf, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Hierzu soll die Landesregierung die aktuellen Risikoeinschätzungen des Bundesforschungsinstitutes für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) hinsichtlich Nachweis, Infektions- und Verbreitungswegen der Geflügelpest fundiert bewerten. Zudem wird sie aufgefordert, auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse mit den ihr zur Verfügung  stehenden Möglichkeiten gegenüber dem Bund und der Bundesregierung eine Überarbeitung der Geflügelpest-Verordnung anzuregen.

Bahnhof Köthen sichern (Drs. 7/1186)

Die monatelange Vollsperrung des Bahnhofs Köthen: Was die Deutsche Bahn AG aufgrund umfangreicher Baumaßnahmen für 2019 ankündigt, ist schwer vorstellbar. Der Bahnhof Köthen ist einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte des Landes. Täglich sind tausende Pendler*innen, Azubis und Studierende davon abhängig, ihn zu erreichen bzw. passieren zu können. Die Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung daher auf, gegenüber der Bundesregierung und der Deutschen Bahn AG aktiv Stellung zu beziehen: Der Bahnhof Köthen darf nicht voll gesperrt werden, während der Baumaßnahmen müssen weiterhin Anschlüsse im Fahrplan vorgesehen werden. Ihren Antrag verbindet die Fraktion DIE LINKE mit deutlicher Kritik an der Konzernpolitik der Deutschen Bahn, die weniger ihre Fahrgäste als die Rendite in den Mittelpunkt stellt. Die jetzt geplanten umfangreichen Baumaßnahmen am Bahnhof Köthen sind schlicht die Folge bisheriger Versäumnisse.