Demokratie lebt von Beteiligung

Die mit den Gebietsreformen einhergehende Vergrößerung der Gemeinden entfernte die Gemeindevertretungen auch von ihren BürgerInnen. Wir halten es daher für notwendig, neben Kreis- und Gemeinderäten auch ein flächendeckendes System von Ortschafts- bzw. Stadtteilräten zu errichten. Den Ortschaftsräten sind tatsächliche Zuständigkeiten und ein daran gebundenes eigenes Budget von den Stadt- oder Gemeinderäten zuzuordnen.

Nicht alle EinwohnerInnen einer Stadt haben die gleiche Möglichkeit, in den kommunalen Vertretungen, dem Stadt-, Gemeinde- oder Ortschaftsrat ihre Fragen und Sorgen vorzutragen oder auch ihrem Ärger einmal Luft zu machen. Die Errichtung von Jugend-, Senioren- oder Ausländerbeiräten kann diese Lücke schließen helfen.

Diese Maßnahmen können aber nicht die direktdemokratischen Beteiligungsformen wie Einwohneranträge oder Bürgerbegehren ersetzen. Ideen wie der »Bürgerhaushalt« verbinden den direkten Einfluss der BürgerInnen auf die Verwendung von Haushaltsmitteln und die anschließende Bewertung durch die Erfahrung und das Wissen der KommunalpolitikerInnen.